Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SR Eurotech GmbH Zeppelinstrasse 71-73 81669 München (In weiterer Folge auch als sofort-whirlpool.de bzw. SWP bezeichnet). Telefonnummer: 0049 89 45835-574, Telefaxnummer: 0049 89 45835-576 E-Mail info@sofort-whirlpool.de. 

§ 1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB Onlineshop“) gelten für Verbraucher im Sinne des § 145 BGB und die Bestellung ausschließlich für Waren und nicht für Dienstleistungen aus dem im Webshop angebotenen Warensortiment in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Abgabe von Produkten erfolgt nur an private nicht juristische Personen. 

1. Präambel, Geltungsbereich, Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für alle schriftlichen Verträge, auf mündliche Vereinbarungen basierende Angebote und Rechtsbeziehungen sowie sämtliche sonstigen im Zusammenhang damit erbrachten Aussagen finden keine Berücksichtigung.

Allfällige schriftliche Bedingungen des Kunden haben keinen Vorrang vor diesen AGB und verpflichten SWP nur dann, wenn diese von SWP in jedem einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. SWP ist nicht verpflichtet, die vom Kunden verwendeten, diesen AGB entgegenstehenden Bedingungen zu widersprechen. Unterbleiben des Widerspruchs bedeutet keinesfalls Zustimmung oder Anerkennung. Eine Bezugnahme von SWP auf Unterlagen des Kunden bedeutet keine Anerkennung von dessen Bedingungen oder Regelwerken.

Mündliche Vereinbarungen gelten auch gegenüber dem Verbraucher im Sinn des BGB nicht, wenn sie über die gewöhnlichen Geschäftsbedingungen hinausgehen, insbesondere dann, wenn von den gewöhnlichen Geschäftsbedingungen abweichende Zahlungsbedingungen eingeräumt oder Qualitätszusagen gemacht werden.

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz von SR EUROTECH GMBH Zeppelinstrasse 71-73 81669 München Telefonnummer: 0049 89 45835-574, Telefaxnummer: 0049 89 45835-576 E-Mail info@sofort-whirlpool.de. Als Gerichtsstand wird ausschließlich der Niederlassungssitz der SR EUROTECH GMBH in München vereinbart. Die für den Vertragsabschluss und Streitfall zulässige Sprache ist deutsch.

 2. Preise, Zahlungsmöglichkeiten und 0%Finanzierung:

Die Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben. Die angeführten Preise bestehen aus zwei Position 1. dem Preis der Ware und 2. dem Preis der gesondert zu beauftragenden Lieferung durch unseren Speditionspartner. Diese Positionen werden für den Kunden als Gesamtkaufbetrag dargestellt jedoch w.o. beschrieben separat in Rechnung gestellt und gesondert verrechnet. Es werden nur die im Rahmen der Bestellung angezeigten Zahlungsmöglichkeiten akzeptiert. Sollte sich der Kunde zu einer Finanzierung durch unsere Partnerbank entschließen so sind die angegebenen von der Bank vorgegebenen Eckdaten wie z.B. Vertragslaufzeit Vertragserrichtungsgebühr usw. unumstößlich und werden bei Finanzierungsabschluss durch den Kunden ausdrücklich akzeptiert. (Siehe hierzu AGB Partnerbank).

3. Vertragsabschluß, Offerte und Vorbehalt von Änderungen:

Der Vertragsabschluß durch den Kunden erfolgt durch absenden des Bestellformulars in unserem Onlineshop. Indem der Kunde eine Bestellung absendet gibt er ein Angebot im Sinne des §145 BGB ab. Die Bestellung ist ab diesem Zeitpunkt für den Kunden verbindlich. Eine Empfangsbestätigung der Bestellung wird durch unsere Software automatisch generiert. Nach Prüfung des Kaufangebotes erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail. SWP behält sich das Recht vor bei negativer Prüfung das Kaufangebot dieses nicht zu akzeptieren. Der Kunde wird darüber in schriftlicher Form verständigt. Die angebotenen Waren verfügen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, über die handelsübliche Qualität, vorbehaltlich technischer Änderungen Satz- und Schriftfehler in der Internetdarstellung. Handelsübliche oder geringfügige technische Abweichungen der Ware vom ursprünglichen Auftrag gelten nicht als Mängel, lösen keine Gewährleistungsansprüche aus und berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zu einer Preisminderung. 

4. Lieferung*, Lieferzeit, Abnahmetermin, Rücktrittsrecht** und Wiederrufsrecht:

Die Lieferung der Ware erfolgt frei Bordkante; abweichende Liefervereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Schriftform an unseren Speditionspartner. Der Kunde ist verpflichtet, SWP und die Spedition über die örtliche Lage eingehend aufzuklären.

Bei Selbstabholung der Ware geht jegliche Gefahr, Risiko und Haftung mit Beginn des Beladevorganges auf den Kunden über. Wird die Lieferung nach Beauftragung des Kunden durch unseren Speditionspartner durchgeführt, geht Gefahr, Risiko und Haftung mit Beginn des Abladevorganges (Bordkante) auf den Kunden über. Beim Abladevorgang muss entweder der Kunde selbst oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter anwesend sein.

Die Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich wenn alle Vertragspartner (Kunde, SWP, Spedition ggf. Bank) die vereinbarten Vertragspunkte erfüllt haben. SWP haftet nicht für allfällige Verspätungen seitens der Speditionsfirma die sich durch widrige und nicht vorhersehbare Umstände wie z.B. Umwelteinflüsse oder die Verkehrslage ergeben. Jedoch wird der Kunde zumindest mündlich über die Situation informiert. 

Im Falle der Nichtabnahme bestellter Waren durch einen w.o. beschrieben Grund, Willkür oder einem sonst nichtigem Grund ist SWP Schadenersatzanspruch berechtigt, 30 % des Wertes der bestellten Ware für bereits aufgewandte Spesen und entgangenen Gewinn zu fordern.

SWP ist nur bis zum festgelegten Abrufungstermin verpflichtet, das bestellte Whirlpool Modell zu liefern. Sollten sich Lieferengpässe ergeben so wird die Lieferung bevorzugt in der alle vereinbarten Vertragspunkte erfüllt sind. Nach Ablauf der Abrufungsfrist ist SWP lediglich verpflichtet statt dem beauftragten Modell ein möglichst gleichwertiges Modell zu liefern. 

* Die Lieferfrist der 48h-Modelle beginnt erst ab Buchung inkl. Bezahlung der Lieferung bei unserer externen Spedition. Es werden nur Werktage (mo bis fr.) gerechnet, da an den Wochenenden und Feiertagen keine Zustellung erfolgen kann.

** Bei Rücksendungen innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit unserer externen Spedition Kontakt auf, um die Details abzuklären. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 550,- EUR inkl. MwSt. Diese Kosten werden von der Spedition direkt mit dem Kunden abgerechnet.

5. Zahlung, Versand und Verzug:

Die Zahlung der Ware erfolgt 30 Tage nach Auslieferung der Ware mittels Überweisung ohne Abzug ausschließlich in Euro. Bei Finanzierung durch unsere Partnerbank ist eine Schufa Abfrage wie Branchenüblich nötig. Erst mit der positiven Zusage durch unsere Partnerbank beginnt der Auftrag zu laufen. Die Bezahlung der Vertragssumme bei einer Finanzierung erfolgt ausschließlich zwischen SWP und Bank. 

SWP hat das Recht, die Versandart und die Art der Verpackung zu bestimmen. 

Bei verspäteter Abholung der Ware durch den Kunden oder bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz als vereinbart. SWP ist ferner berechtigt, auch den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldeter und SWP erwachsener Schäden geltend zu machen (z.B. Kosten der außergerichtlichen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen).

Ein Recht zur Zurückbehaltung von Zahlungen des Kunden wird ausgeschlossen.

6. Sonderbestimmungen für Montage und Servicetätigkeiten:

Vorbereitungs- und von SWP nicht zu vertretende Wartezeiten gelten als Arbeitszeit. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Montage, Fertigstellung oder Inbetriebnahme bzw. der Servicetätigkeit einer Anlage hat dieser die hierdurch entstehenden Kosten (z.B. für Lagerung, Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Fahrt-, Fahrtzeit- und Transportkosten) zu tragen. Sollten Behörden Folgeprüfungen oder Revisionen fordern, so fallen die Kosten hierfür dem Kunden an. Erforderliche Anmeldungen bei der zuständigen Behörde oder behördliche Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen, Abwasservorschriften, etc.) hat der Kunde einzuholen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Pools ausschließlich für den Privatgebrauch bestimmt sind.

EVTL: Für Pool die wir liefern und inbetriebnehmen

7. Eigentumsvorbehalt:

SWP behält sich das Eigentumsrecht an allen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Nebengebühren vor. Der Kunde ist zur Weitergabe seines hinsichtlich des Kaufgegenstandes bestehenden Anwartschaftsrechtes im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, jedoch nicht zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes, befugt. Der Kunde hat SWP von einer drohenden Pfändung durch Dritte umgehend schriftlich zu informieren und bei der Geltendmachung der Rechte von SWP in jeder Weise mitzuwirken. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat vor einem Weiterverkauf von Waren, an denen SWP Vorbehaltseigentumsrechte zustehen, zuerst die Ware bei SWP zu bezahlen. Außerdem tritt der Kunde schon jetzt an SWP zur Sicherung und Befriedigung allfällige Forderungen ab und darf der Kunde diese Forderungen weder zur Sicherung noch zur Befriedigung an Dritte abtreten. SWP macht von ihren Rechten aus dieser Abtretung (Zession) nur bei Zahlungsverzug des Kunden Gebrauch. Der Kunde verpflichte sich auf Verlangen von SWP Name und Anschrift seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekannt zu geben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderung an SWP gleichzeitig mit der Fakturierung an seinen Kunden in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Alle durch Barverkäufe von Waren, an denen SWP Eigentumsrechte zustehen, in Empfang genommenen Beträge übereignet der Kunde an SWP und zwar bis zur Höhe der aushaftenden Forderungen von SWP. Der Kunde hat diese Beträge für SWP innezuhaben und gesondert sowie unterscheidbar für SWP zu verwahren. Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, gelten die vorstehenden Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt weiter. Bei einer Insolvenz treffen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung den Ausgleichs- bzw. Masseverwalter. Werden die von SWP unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nach Eröffnung des Insolvenzverfahren veräußert, so ist SWP berechtigt, unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche, die Aussonderung des bereits geleisteten Entgeltes aus der Masse, wenn aber das Entgelt noch nicht geleistet worden ist, die Abtretung des Rechtes auf das ausstehende Entgelt zu verlangen. Sollte der Erlös aus der Veräußerung der von SWP unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht mehr ausscheidbar gesondert vorhanden sein, so steht SWP ein Bereicherungsanspruch gegen die Masse in der Höhe ihrer Ansprüche zu.

8. Mängelrüge und Untersuchungspflicht:

Der Kunde hat die Ware sofort auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Mängelrügen sind sofort nach Übernahme der Ware schriftlich bei SWP anzuzeigen.

Eine optische Mängelrüge ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn sie nicht vor Beginn der ersten Inbetriebnahme bzw. Verarbeitung oder einem Rückversand schriftlich erhoben wird. Eine technische Mängelrüge ist sofort nach der ersten Inbetriebnahme schriftlich zu melden. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Bemängelung leistet SWP nach eigener Wahl gegen Rückstellung der bemängelten Ware durch den Kunden Gutschrift oder Ersatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche, welcher Art auch immer, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wir sind nicht verpflichtet an einem Streitschlichtungsverfahren durch eine Konsumentenschutzstelle teilzunehmen.

9. Aufstellung und Einbau:

Der Kunde bestätigt, dass er bereits vor Vertragsabschluss die technischen Daten (z.B. Maße und Gewicht der Ware) vollständig kennt und bereits vor Auftragserteilung anhand dieser Daten die technische Möglichkeit des Einbaus, insbesondere die elektrischen Anschlussmöglichkeiten und die sichere Bodenunterkonstruktion, eingehend überprüft hat. Der Kunde bestätigt, bei Vertragsabschluss eine umfassende schriftliche Information über die Aufstellungsrichtlinien und bei Erhalt der Ware eine Bedienungsanleitung erhalten zu haben.

Zur Herstellung eines elektrischen Anschlusses ist ausschließlich ein gewerblich befugtes Elektrounternehmen befugt. Der elektrische Anschluss wird von SWP lediglich zu Testzwecken ausprobiert. Dieser Testbetrieb ist nicht Vertragsgegenstand und ersetzt keinesfalls die Überprüfung durch ein gewerblich befugtes Elektrounternehmen. Ausgenommen hiervon sind System mit einer Plug and Play Funktion.

10. Schadenersatz und Aufrechnung:

Jegliche Schadenersatzpflicht von SWP für Mängelfolgeschäden bzw. für indirekte Schäden gegenüber dem Kunden und dessen weiteren Geschädigten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des BGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. SWP trifft eine Schadenersatzpflicht nur bei Vorliegen von Vorsatz oder von grobem Verschulden. Leichte Fahrlässigkeit von SWP wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.

Ist der Kunde Unternehmer wird jede Haftung von SWP nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden an Sachen des Kunden einvernehmlich ausgeschlossen. Der Kunde ist im Falle der Weiterveräußerung oder sonstigen Weitergabe der Ware, unabhängig davon, ob diese vor der Weiterveräußerung bearbeitet oder verarbeitet wurden, verpflichtet, mit seinem eigenen Abnehmer, falls dieser Unternehmer ist, seine gleich lautende Freizeichnungsklausel gemäß § 9 PHG zu vereinbaren.

11. Befreiung von der Erfüllung von Abschlüssen:

Höhere Gewalt und deren Folgen befreien SWP von der Lieferverpflichtung. Schadenersatzansprüche aus diesen Gründen sind ausgeschlossen. Jede Verwendung gelieferter Ware erfolgt in Eigenverantwortung des Kunden. Er hat die dafür geltenden Vorschriften und Auflagen einzuhalten. Zur Zusicherung von Eigenschaften der Ware bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SWP.